Mit dem stark zunehmenden Einsatz der Computertechnik hat sich auch die Diskussion um den Schutz von Software, also Computerprogrammen, intensiviert. Aus der Sicht des Urheberrechts hat sich in Österreich zunächst Dittrich mit dieser Problematik befaßt. Er vertritt den Standpunkt, daß Computerprogramme idR Urheberrechtsschutz genießen1), was auch der herrschenden Lehre sowie der Rechtsprechung im Ausland2) entspricht.