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Aufklärungspflicht des operierenden Arztes - Beweislast für mangelnde Kausalität der Nichtaufklärung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 272 Heft 9 v. 1.9.1985

ABGB §§ 1293 ff, 1296, 1298

Der Arzt muß vor der Operation durch ein Gespräch mit dem Patienten bzw mit den sorgeberechtigten Eltern des Patienten herausfinden, wieweit eine Aufklärung über Operationsnebenwirkungen gewünscht wird und auch menschlich verkraftet werden kann.

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