vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Liebhaberei bei Zehntelabsetzungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 261 Heft 8 v. 1.8.1985

EStG § 2, § 28 Abs 2

StEG: § 38 Abs 2; DSchG: § 19 Abs 2

Als Beobachtungszeitraum für die Frage der Liebhaberei ist bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von acht und mehr Jahren auszugehen. Lassen hohe Investitionen des StPfl erst später Einnahmenüberschüsse erwarten, die auf Grund der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung mit ziemlicher Sicherheit absehbar sind, so kann Liebhaberei erst nach einem längeren Beobachtungszeitraum angenommen werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!