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Wie gerecht ist das Finanzstrafrecht?

SteuerrechtWerner DoraltRdW 1985, 259 Heft 8 v. 1.8.1985

In den Amtlichen Erläuterungen zur RV des FinStrG 1957 heißt es: Abgabendelikte sind keine Kavaliersdelikte. - Und Sommergruber fügt in der Einleitung seines Kommentars hinzu: Es gibt keine Kavaliersdelikte; wer die Rechtsordnung mißachtet, ist kein Kavalier, sondern legt ein mehr oder minder asoziales Verhalten an den Tag.

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