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Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer und Gleichbehandlungsgrundsatz

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 256 Heft 8 v. 1.8.1985

ABGB § 1157

Selbst eine willkürliche Bevorzugung einzelner Arbeitnehmer oder kleinerer Gruppen von Arbeitnehmern gegenüber der Mehrzahl der einschlägig verwendeten und damit vergleichbaren Arbeitnehmer ist dem Arbeitgeber nicht verwehrt.

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