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Nullsperre zur Telefonkostensenkung keine zustimmungspflichtige Kontrollmaßnahme

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 256 Heft 8 v. 1.8.1985

ArbVG §§ 96 Abs 1 Z 3, 102

Die Einführung einer Nullsperre bei einzelnen Nebenstellen zwecks Telefonkostensenkung stellt weder eine die Menschenwürde berührende Kontrollmaßnahme noch eine Disziplinarmaßnahme iSd § 102 ArbVG dar.

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