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Steuerliche Beurteilung einer Zeitrente

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 229 Heft 7 v. 1.7.1985

EStG § 18 Abs 1 Z 1

Eine auf 15 Jahre befristete Rente, die dem Rentenberechtigten sowie seinen leiblichen Kindern zugesichert wird, ist ausreichend vom Glücksmoment bestimmt und daher auch steuerlich als Rente zu behandeln.

VwGH 19. 3. 1985, 82/14/0151

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