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Zufluß und Aktivierung von Gewinnanteilen an Kapitalgesellschaften

SteuerrechtKurt BraitoRdW 1985, 226 Heft 7 v. 1.7.1985

Die zeitliche Zuordnung von Beteiligungserträgen richtet sich grundsätzlich nach dem Zufließen (§ 19 Abs 1 EStG); gehört die Beteiligung jedoch zu einem Betriebsvermögen und wird der Gewinn nach § 4 Abs 1 oder § 5 EStG ermittelt, ist die Entstehung des Gewinnanspruches entscheidend.

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