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Abfertigung bei Liquidationszwangsausgleich im Konkurs

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 221 Heft 7 v. 1.7.1985

AngG § 23 Abs 2

1. Die Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für den gänzlichen oder teilweisen Entfall der Verpflichtung zur Gewährung einer Abfertigung nach § 23 Abs 2 AngG kann nicht auf einen vor der Beendigung des Dienstverhältnisses liegenden Zeitpunkt abgestellt werden.

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