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Kanalanschlußkostenbeitrag als immaterielles Wirtschaftsgut

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 200 Heft 6 v. 1.6.1985

Ein von einem Bleichereibetrieb geleisteter Kanalanschlußkostenbeitrag ist als immaterielles Wirtschaftsgut im gewerblichen Betriebsvermögen zu erfassen.

BFH 25. 5. 1984, BStBl 1984 II 616

Sachverhalt: Der Stpfl hat für den Anschluß eines Bleichereibetriebes an die gemeindliche Kläranlage einen Betrag von 106.000 DM gezahlt.

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