vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anzeigenabgabe: Provisionen an den Vermittler kürzen nicht die Bemessungsgrundlage

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 200 Heft 6 v. 1.6.1985

AnzAbgG Wien: § 5

Bezieht ein Personalberatungsbüro für die von ihm vermittelten Inserate als „Mengenrabatte“ bezeichnete Provisionen, so kürzen diese Provisionen nicht das vom Inserenten gezahlte Entgelt, von dem die Anzeigenabgabe zu bemessen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!