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Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung setzt dauernde Geschäftsverbindung voraus

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 199 Heft 6 v. 1.6.1985

UStG § 2 Abs 2 Z 2 (KStG § 8 Abs 4)

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