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Kurs für Fachenglisch zB bei Notar als Fortbildungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 196 Heft 6 v. 1.6.1985

EStG §§ 4 (4) und 20

Kosten für einen Fachkurs, der nur spezielle englische Sprachkenntnisse auf dem Gebiet des Rechtes und der Wirtschaft vermittelt und daher nur für ein fachkundiges Publikum in Frage kommt, können bei einem Notar abzugsfähige Berufsfortbildungskosten darstellen.

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