BAG §§ 14 Abs 2 lit c, 20 Abs 3 lit a
1. Wird die Eintragung des Lehrvertrages aus einem der in § 20 Abs 3 BAG angeführten Gründe rechtskräftig verweigert, dann endet das Lehrverhältnis gem § 14 Abs 2 lit c BAG auch ohne entsprechende Willenserklärung rückwirkend vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit; die Gerichte sind an einen rechtskräftigen Verweigerungsbescheid gebunden.