GlBG § 2
1. Betriebliche Pensionsleistungen sind, auch wenn sie freiwillig gewährt werden und jederzeit widerruflich sind, Entgelt iSd § 2 GlBG.
2. Eine Kürzung der betrieblichen Pensionsleistung bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension vor Erreichen des 60. Lebensjahres stellt keinen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot dar.