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Übernahme des Unternehmens gem § 142 HGB bei mehr als zwei Gesellschaftern

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 180 Heft 6 v. 1.6.1985

HBG: § 142

Die Übernahme des Geschäftes kann von einem Gesellschafter auch dann begehrt werden, wenn mehr als zwei Gesellschafter vorhanden sind und bei den anderen Gesellschaftern Ausschließungsgründe iS der §§ 133, 140 HGB vorliegen.

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