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Entlassung aus der Gesamtschuld - Nachsicht wegen Mitverschuldens der Behörde

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 167 Heft 5 v. 1.5.1985

BAO §§ 236, 237

Entlassung aus der Gesamtschuld als Billigkeitsmaßnahme, wenn die Behörde an der Uneinbringlichkeit der Abgabe beim Erstschuldner eine Mitschuld trifft.

VwGH 12. 4. 1984, 83/12/82

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