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Auflösung eines Leasingvertrages aus wichtigem Grund (Wegfall des Vertrauensverhältnisses)

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 150 Heft 5 v. 1.5.1985

ABGB: §§ 859, 1117 f

Das mittelbare Finanzierungsleasing ist ein Dauerschuldverhältnis, auch wenn dem Leasingnehmer eine nach Ablauf der Mietzeit ausübbare Kaufoption eingeräumt wurde. Der Leasingvertrag kann daher trotz Unkündbarkeit aus wichtigen Gründen aufgelöst werden.

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