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Das Zug-um-Zug-Prinzip im Insolvenzverfahren

WirtschaftsrechtUniv.-Doz. Dr. Gert IroRdW 1985, 101 Heft 4 v. 1.4.1985

A. Das Zug-um-Zug-Prinzip bei aufrechtem Vertrag

Beispiel 1:

Der Händler G liefert dem Bäcker S 1 t der vereinbarten 10 t Weizen. S, der noch nichts gezahlt hat, fällt in Konkurs. Der Masseverwalter besteht wegen des günstigen Preises auf Lieferung der restlichen 9 t Weizen gegen Zahlung von 9/10 des Kaufpreises. G will nur gegen Entrichtung des vollen Kaufpreises leisten.

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