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Haftung der öffentlichen Hand wegen mangelhafter Verkehrsüberwachung?

WirtschaftsrechtHelmut KoziolRdW 1985, 98 Heft 4 v. 1.4.1985

Seit langem ist in Österreich feststellbar, daß der Staat sehr häufig Normen erläßt, er aber nicht willens ist, deren Einhaltung durchzusetzen. Ein Musterbeispiel hiefür bieten die Straßenverkehrsvorschriften. Jeder Verkehrsteilnehmer weiß, daß die auf Autobahnen, Freilandstraßen und im Ortsgebiet zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von einem sehr erheblichen Prozentsatz der Fahrer überschritten werden; daß Lastkraftwagen in aller Regel wesentlich schneller unterwegs sind, als sie dürfen; daß die Aufstellung der zahlreichen Halteverbotstafeln eher der Sicherung der Arbeitsplätze in den Herstellungsbetrieben zu dienen scheint als der Erhöhung der Verkehrssicherheit. Die Nichteinhaltung von Vorschriften beruht einerseits sicherlich auf der überaus bedauerlichen Tatsache, daß oft Regelungen erlassen werden, die den Verkehrsteilnehmern - häufig zu Recht - sinnlos erscheinen (zB viele Geschwindigkeitsbeschränkungen), und dies mit der Zeit zu der insgesamt sehr gefährlichen Einstellung der Normunterworfenen führt, daß Verkehrsvorschriften nicht ganz ernst zu nehmen seien; anderseits fehlt es ohne Zweifel an einer effektiven Überwachung.

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