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Einnahmen-Ausgabenrechner können das Prozentausmaß der „Investitionsrücklage“ bei Betriebsprüfung nicht anheben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 94 Heft 3 v. 1.3.1985

EStG § 9 Abs 3

Ein Einnahmen-Ausgabenrechner muß bereits durch Vorlage eines Verzeichnisses mit seiner Steuererklärung bekanntgeben, in welchem Ausmaß er einen steuerfreien Betrag gem § 9 EStG bilden will. Die nachträgliche Erhöhung des in der Steuererklärung gewählten, das Ausmaß des steuerfreien Betrages bestimmenden Hundertsatzes ist nicht möglich.

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