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Kündigung wegen Betriebseinschränkung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 86 Heft 3 v. 1.3.1985

MSchG § 10 Abs 3

Eine Einschränkung des Betriebes liegt vor, wenn der Beschäftigtenstand von 60 auf 45 Arbeitnehmer sinkt und der Arbeitsplatz der Arbeitnehmerin, die sich im Karenzurlaub befindet, eingespart wird.

EA Salzburg 15. 10. 1984, Mu 50/84

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