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Eingeschränktes Entlassungsrecht durch Kollektivvertrag

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 82 Heft 3 v. 1.3.1985

ABGB § 879 Abs 1

Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsunternehmungen - Innendienst (KVI)

1. Der KVI gibt dem Arbeitgeber kein Wahlrecht zwischen "strafweiser" Entlassung (mit Einschaltung einer Disziplinarkommission) und "schlichter" Entlassung, sondern schließt letztere aus.

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