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Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln in Altmietverträgen - Schlüssiger Verzicht auf das Recht einer Mietzinserhöhung für die Zukunft

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 75 Heft 3 v. 1.3.1985

MRG § 16 Abs 1 Z 7

ABGB § 863

Die Vereinbarung in einem vor dem 1. 1. 1982 geschlossenen Mietvertrag, daß nach Aufhebung der gegenwärtigen gesetzlichen Festsetzung der Mietzinse ein ortsüblicher Mietzins zu vereinbaren ist, ist wirksam.

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