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Vierzigjährige oder kürzere Restnutzungsdauer eines Mietgebäudes

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 61 Heft 2 v. 1.2.1985

EStG § 16 Abs 1 Z 8, § 7 Abs 1

Die Restnutzungsdauer eines um die Jahrhundertwende errichteten Gebäudes mit feuchtem Mauerwerk hängt von den mit der Trockenlegung verbundenen Kosten ab. Nur wenn diese Kosten - gemessen an den wirtschaftlichen Erträgen des Gebäudes - vertretbar sind, können sie die von der Behörde angenommene vierzigjährige Restnutzungsdauer rechtfertigen.

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