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Pfandrecht am Superädifikat bei Vereinigung des Eigentums am Grund und am Überbau

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 41 Heft 2 v. 1.2.1985

ABGB §§ 435, 468

Erwirbt der Eigentümer einer Liegenschaft das Eigentum am darauf befindlichen Überbau, so bleiben die am Superädifikat begründeten Pfandrechte weiterhin aufrecht und behält das Superädifikat zugunsten dieser Pfandgläubiger seine bisherige rechtliche Selbständigkeit.

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