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Beschlagnahme von Klienten-Unterlagen verfassungswidrig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 32 Heft 1 v. 1.1.1985

FinStrG § 89, B-VG Art 7, Art 90 Abs 2, MRK Art 5

1. Eine Beschlagnahme von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, ist unzulässig, soweit dadurch eine berufliche Verschwiegenheitspflicht (zB der Notare, Rechtsanwälte, Banken) umgangen wird (verfassungskonforme Auslegung des § 89 Abs 1 FinStrG).

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