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Bestimmtheitserfordernis bei der Höchstbetragshypothek

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 11 Heft 1 v. 1.1.1985

ABGB § 451

GBG § 14

Die Sicherung durch eine Höchstbetragshypothek kann sich auch auf Forderungen erstrecken, die erst auf Grund künftiger Kreditverträge entstehen werden. In einem solchen Fall muß aber eindeutig bestimmt sein, welche Forderungen gesichert werden sollen.

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