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Begriff des Gebietsvertreters

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 390 Heft 12 v. 1.12.1985

EStG: § 17, Vertreterverordnung

Als Gebietsvertreter iS der VO vom 17. 11. 1975, BGBl 597, idF der VO BGBl 1982/6, ist nur ein Vertreter anzusehen, dessen Vertretertätigkeit sich überwiegend über die Ortsgemeinde (Stadtgemeinde) hinaus erstreckt.

VwGH 18. 9. 1985, 84/13/0078

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