Die Finanzstrafgesetz-Novelle 1985, die im Dezember beschlossen wurde und ab 1986 in Kraft treten wird, wird folgende Verbesserungen des Rechtsschutzes für den Steuerpflichtigen bringen:
Es wird im Gesetz verankert, daß eine „entschuldbare Fehlleistung“ keine Fahrlässigkeit und daher auch keine Strafbarkeit begründet.