ArbVG § 105 Abs 3 Z 2
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der in ca 3 Monaten mit einem nicht wesentlich verkürzten Bezug vermittelbar ist und der Anspruch auf eine Abfertigung von 3 Monatsbezügen hat, ist nicht sozial ungerechtfertigt.
EA Wien 3. 9. 1985, II Re 228/85