ABGB § 1396
KO idF vor 1. 7. 2010 § 31
Einer Zahlung des abgetretenen Schuldners an den Zedenten nach Bekanntgabe der Zession kommt selbst dann keine schuldbefreiende Wirkung zu, wenn die Zession im Konkurs des Zedenten erfolgreich anfechtbar ist, da die Anfechtung die Wirksamkeit der Zession im Verhältnis zwischen den unmittelbar Beteiligten unberührt läßt.