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Keine Sozialwidrigkeit der Kündigung bei Ablehnung eines Ersatzarbeitsplatzes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 349 Heft 11 v. 1.11.1985

ArbVG § 105 Abs 3 Z 2

1. Auch ein nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber vermitteltes Anbot eines Ersatzarbeitsplatzes ist geeignet, in die Erwägungen zu deren Sozialwidrigkeit einbezogen zu werden.

Seite 349


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