vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vereinbarung eines Probearbeitsverhältnisses

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 349 Heft 11 v. 1.11.1985

AngG §§ 19 Abs 2, 20 Abs 2, 3

1. Ein Arbeitsverhältnis auf Probe setzt eine Vereinbarung der Vertragspartner voraus, die mit § 19 Abs 2 AngG übereinstimmen muß.

2. Bei Beurteilung der Rechtsfolgen einer zeitwidrigen Kündigung sind die §§ 29 AngG und 1162 b ABGB analog heranzuziehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!