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Umfassender Renovierungsaufwand als nachträgliche Anschaffungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1985, 328 Heft 10 v. 1.10.1985

EStG §§ 6, 28

Wird ein rund 20 Jahre altes Wohngebäude vom Käufer vor Vermietung mit einem umfassenden Renovierungsaufwand von 2/5 des Kaufpreises nutzbar gemacht, so sind diese Aufwendungen nicht sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern Anschaffungskosten oder anschaffungsnaher Herstellungsaufwand.

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