EStG § 4
Beteiligt sich ein Steuerberater zusammen mit einem Mandanten auf dessen Veranlassung an einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand der freiberuflichen Betätigung eines Steuerberaters wesensfremd ist, so ist die Beteiligung dann nicht notwendiges Betriebsvermögen, wenn ihr wirtschaftliches Eigengewicht beizumessen ist.