BewG: § 46
Das BMF hat mit Erl 7. 8. 1985, AÖF 211, bekanntgegeben, in welcher Höhe die forstwirtschaftlichen Schäden durch die Luftverunreinigung bei der Bewertung von Forstwirtschaften bei der Baumart Weißkiefer zu berücksichtigen sind.
BewG: § 46
Das BMF hat mit Erl 7. 8. 1985, AÖF 211, bekanntgegeben, in welcher Höhe die forstwirtschaftlichen Schäden durch die Luftverunreinigung bei der Bewertung von Forstwirtschaften bei der Baumart Weißkiefer zu berücksichtigen sind.