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Forstschäden und Bewertung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1985, 326 Heft 10 v. 1.10.1985

BewG: § 46

Das BMF hat mit Erl 7. 8. 1985, AÖF 211, bekanntgegeben, in welcher Höhe die forstwirtschaftlichen Schäden durch die Luftverunreinigung bei der Bewertung von Forstwirtschaften bei der Baumart Weißkiefer zu berücksichtigen sind.

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