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Gerechtfertigte Entlassung wegen Radiospielens

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 318 Heft 10 v. 1.10.1985

AngG § 27 Z 4

Das allgemeine Verbot, im Betrieb Radio zu spielen, ist durch den Gegenstand der Dienstleistung (hier: Datenverarbeitung) gerechtfertigt.

OGH 26. 2. 1985, 4 Ob 23/85 (LG Innsbruck 11. 9. 1984, 3 a Cg 14/84, ArbG Innsbruck 16. 4. 1984, 2 Cr 263/83)

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