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Entgeltanspruch bei nichtigem Lehrverhältnis

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1985, 316 Heft 10 v. 1.10.1985

BAG § 14 Abs 2 lit c

ABGB §§ 877, 1152, 1431 ff

Bei Nichtigkeit eines Lehrverhältnisses sind die schon erbrachten, ihrer Natur nach nicht mehr rückstellbaren Arbeitsleistungen nach den Regeln des Bereicherungsrechtes zu vergüten, wobei für den Fall, daß nicht eine Beschäftigung als Lehrling iSd entsprechenden Berufsbildes, sondern eine solche als Hilfsarbeiter erfolgte, Anspruch auf den orts-

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