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Preiserhöhung trotz Fixpreis

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1985, 305 Heft 10 v. 1.10.1985

ABGB § 1170a

Dem Unternehmer steht selbst bei einem „Kostenvoranschlag unter ausdrücklicher Gewährleistung“ eine angemessene Erhöhung des Werklohnes zu, wenn Mehraufwendungen eintreten, die auf Umstände - hier Verzögerung der Baubewilligung - in der Bestellersphäre zurückzuführen sind.

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