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Keine Stundung bei einem Rechtsanwalt wegen Gefährdung der Einbringlichkeit

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 296 Heft 9 v. 1.9.1984

BAO § 212 Abs 1

Behauptet der Steuerpflichtige (Rechtsanwalt), er werde den zu stundenden Betrag „auch in den nächsten drei Jahren nicht bezahlen werden können“, dann ist die Einbringlichkeit der Abgabe gefährdet und somit das Stundungsansuchen abzuweisen.

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