vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderung der Zinsertragsteuerrichtlinien

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1984, 294 Heft 9 v. 1.9.1984

EStG: § 27

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sind Unterschiedsbeträge zwischen dem Ausgabewert und dem im Wertpapier festgelegten Einlösungswert außer Ansatz zu lassen, wenn der Ausgabewert eines Wertpapieres vom Einlösungswert um nicht mehr als 2 % des Wertpapiernominales abweicht. Dies gilt sowohl für den Fall der Tilgung als auch des vorzeitigen Rückkaufes des Wertpapieres (Erl d BMF AÖF 1984/173).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!