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Anfechtung der Sicherstellung von noch nicht fälligen Kreditzinsen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1984, 277 Heft 9 v. 1.9.1984

KO idF vor 1. 7. 2010 § 30 Abs 1 Z 1

Dient die Aufstockung des Kreditrahmens und die dafür vorgenommene Pfandbestellung nur der Abdeckung und Sicherstellung noch nicht fälliger Zinsenforderungen aus dem ursprünglichen Kreditverhältnis, so ist die Pfandbestellung gem § 30 Abs 1 Z 1 KO anfechtbar.

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