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Befangenheit von Mitgliedern des Berufungssenats

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 264 Heft 8 v. 1.8.1984

BAO § 76 (vgl AVG § 7 und VwGG § 31)

Ein Mitglied des Berufungssenates ist nicht deshalb befangen, weil es seinerzeit in Ausübung des Weisungsrechts auf den Inhalt des erstinstanzlichen Bescheids Einfluß genommen hat.

VwGH 21. 9. 1983, 82/13/212

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