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Verwertung der bei einer Hausdurchsuchung vorgefundenen Beweismittel

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 261 Heft 8 v. 1.8.1984

EStG § 4

Versucht ein Steuerpflichtiger, die bei einer von der Steuerfahndung bei einer Hausdurchsuchung vorgefundenen Schwarzaufzeichnungen auf gewaltsame und spektakuläre Weise zu beseitigen, so entspricht es den durch die Erfahrung untermauerten Denkgesetzen, wenn die Behörde annimmt, daß die Aufzeichnungen die bis dahin vorenthaltenen und für die Abgabenfestsetzung wesentlichen Tatsachen enthalten.

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