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Vergütungen für eine Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft gem § 23 Z 2 EStG 1972

SteuerrechtMax MargreiterRdW 1984, 255 Heft 8 v. 1.8.1984

Einleitung

Gem § 23 Z 2 EStG 1972 (= § 15 Abs 1 Z 2 EStG 1953 und 1967) sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb die Gewinnanteile der Gesellschafter von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind (wie insb OHG und KG), sowie die Vergütungen, die die Gesellschafter von der Gesellschaft für ihre Tätigkeit im Dienste der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen haben.

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