GewO 1994 § 82 lit d
OGH 22. 4. 1984, 4 Ob 65/84 (KG Wels 20. 1. 1984, 17 Cg 31/83-28; ArbG Wels 14. 7. 1983, Cr 159/81-23)
Sachverhalt: Ein über das Nichtfunktionieren seines Arbeitsgerätes (Pumpe) verärgerter Arbeiter beschädigte dieses vorsätzlich derart, daß eine Reparatur nicht mehr möglich war und wurde daraufhin entlassen.