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Keine Zurechnung von Dauerschuldzinsen bei gepachteten Beherbergungsbetrieben

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 223 Heft 7 v. 1.7.1984

GewStG: § 7 Abs 1

Wird ein Gaststätten- oder Beherbergungsgewerbe auf gepachteten oder gemieteten Grundstücken betrieben, ist für Zwecke des § 7 Z 1 letzter Satz und des § 13 Abs 4 GewStG davon auszugehen, daß der Einheitswert der Grundstücke mit Null anzunehmen ist. Eine Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen unterbleibt daher bei solchen Betrieben.

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