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Bindende Wirkung einer Entscheidung des Einigungsamtes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1984, 214 Heft 7 v. 1.7.1984

ArbVG § 34 Abs 2

Die Entscheidung des Einigungsamtes gem § 34 Abs 2 ArbVG schafft insofern Recht, als in anderen Verfahren, in denen das Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Betriebes Vorfrage ist, von ihr ausgegangen werden muß.

OGH 22. 5. 1984, 4 Ob 56/83 (LG Wien 9. 12. 1982, 44 Cg 190/82-9; ArbG Wien 3. 8. 1982, 1 Cr 2536/82-4)

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