vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zukünftige Aufwendungen von Datenverarbeitungsunternehmen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1984, 190 Heft 6 v. 1.6.1984

EStG § 4 Abs 1, § 5

Ein Unternehmen der elektronischen Datenverarbeitung kann nicht deshalb Beträge in seiner Bilanz passivieren, weil es sich dem Kunden gegenüber verpflichtet hat, die in einem Jahr gespeicherten Daten noch eine bestimmte Anzahl von Jahren bereitzuhalten, und dadurch Speicherungs- und Sicherungskosten entstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!